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Gehaltsabrechnung · Frankfurt

Gehaltsabrechnung Pflege Frankfurt – digital, korrekt und rechtssicher

Pflegeeinrichtungen in Frankfurt stehen bei der Lohnabrechnung vor besonderen Herausforderungen – von komplexen Tarifstrukturen über Nacht- und Feiertagszuschläge bis hin zu kurzfristigen Personaländerungen. Unsere digitale Abrechnungslösung ist speziell auf die Anforderungen der Pflegebranche ausgerichtet.

Gehaltsabrechnung Pflege Frankfurt – digital, korrekt und rechtssicher

Lohnabrechnung in der Pflege: Warum Standardlösungen hier nicht reichen

Frankfurt am Main ist ein bedeutender Standort für die Pflegewirtschaft. Von der ambulanten Alten- und Krankenpflege über Pflegeheime bis hin zu spezialisierten Intensivpflegediensten – die Branche beschäftigt in der Rhein-Main-Region tausende Mitarbeitende unter teils sehr unterschiedlichen Vertragsbedingungen. Genau das macht die Lohnabrechnung für Pflegebetriebe anspruchsvoller als in vielen anderen Branchen.

Wer in Frankfurt eine Pflegeeinrichtung oder einen Pflegedienst betreibt, sieht sich mit einer Kombination aus gesetzlichen Mindestlohnvorgaben, tarifvertraglichen Regelungen und dem täglichen Verwaltungsaufwand konfrontiert. Schichtsysteme, kurzfristige Einspringer, Rufbereitschaften und unterschiedliche Qualifikationsstufen müssen in jeder Abrechnung präzise abgebildet werden – Fehler können nicht nur zu Nachzahlungen führen, sondern auch das Vertrauen der Belegschaft dauerhaft beschädigen.

Pflegemindestlohn, TVöD & Co. – die tariflichen Grundlagen im Überblick

Für die korrekte Abrechnung im Pflegesektor ist ein fundiertes Wissen über die geltenden Regelwerke unerlässlich:

  • Pflegemindestlohnverordnung (PflegeArbbV): Legt bundesweit verbindliche Mindestlöhne für verschiedene Qualifikationsstufen in der Altenpflege fest. Die Sätze werden regelmäßig angepasst und müssen stets aktuell hinterlegt sein.
  • TVöD (Sozial- und Erziehungsdienst): Gilt für Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft und enthält differenzierte Vergütungstabellen sowie Regelungen zu Zeitzuschlägen.
  • AVR (Arbeitsvertragsrichtlinien): Für kirchliche Träger – sowohl die AVR der Diakonie als auch der Caritas – gelten eigene Regelwerke mit spezifischen Vergütungsstrukturen.
  • Haustarifverträge und betriebliche Vereinbarungen: Viele private Pflegebetriebe haben eigene Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, die individuell berücksichtigt werden müssen.

Unsere Abrechnungssoftware ist DATEV-kompatibel und wird kontinuierlich auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung gehalten. So stellen wir sicher, dass auch kurzfristige Anpassungen – etwa neue Mindestlohnstufen zum Jahreswechsel – automatisch in Ihre Abrechnungen einfließen.

Zuschläge und Sonderregeln für Schichtarbeit korrekt abrechnen

Kein anderer Bereich im Lohnrecht ist fehleranfälliger als die Abrechnung von Zuschlägen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. In der Pflege ist dies nahezu täglich relevant:

  • Nachtarbeitszuschläge (üblicherweise 20–25 %, je nach Tarifvertrag)
  • Sonntagszuschläge (häufig 25–50 %)
  • Feiertagszuschläge (oft 100 %, ggf. mit Grundlohnfortzahlung)
  • Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft – steuer- und sozialversicherungsrechtlich unterschiedlich zu behandeln
  • Überstundenvergütung und Freizeitausgleich

Für Frankfurter Pflegebetriebe bedeutet das: An Feiertagen wie Karfreitag, dem Hessischen Feiertag oder dem Tag der Deutschen Einheit entstehen besondere Abrechnungspflichten, die sorgfältig dokumentiert werden müssen. Wir übernehmen diese Berechnungen vollständig und nachvollziehbar – transparent für Sie und Ihre Belegschaft.

100 % digital: So funktioniert die Zusammenarbeit

Unser Büro sitzt in Berlin – aber das ist kein Nachteil, sondern unser Geschäftsmodell: Wir betreuen Pflegeeinrichtungen in Frankfurt und bundesweit ausschließlich digital. Das bedeutet für Sie:

Sichere Datenübertragung: Alle Personalunterlagen, Dienstpläne und Abrechnungsdaten werden über ein verschlüsseltes Portal übermittelt. Kein Fax, kein Postweg, kein Datenverlust.

Keine Vor-Ort-Termine nötig: Sie müssen nicht in ein Beratungsbüro fahren oder auf einen Steuerberater warten. Ihre Anfragen werden innerhalb kurzer Zeit bearbeitet – ganz gleich, ob Sie in Frankfurt-Sachsenhausen, Höchst oder im Nordend ansässig sind.

DATEV-kompatible Auswertungen: Alle Buchungsbelege und Lohnjournal-Exporte können direkt an Ihren Steuerberater oder Ihre Buchhaltung weitergeleitet werden – vollständig DATEV-konform.

Skalierbar bei Personalwachstum: Wächst Ihre Einrichtung, wächst unsere Betreuung mit. Ob Sie 5 oder 150 Mitarbeitende abrechnen möchten – die Abläufe bleiben gleich effizient.

Wenn Sie bisher mit einem lokalen Anbieter gearbeitet haben und über einen Wechsel nachdenken, lohnt sich ein Blick auf unsere Seite zur Gehaltsabrechnung Outsourcing Frankfurt. Dort erfahren Sie, welche konkreten Vorteile eine externe Lösung im Vergleich zur internen Abrechnung bietet.

Typische Personalstrukturen in Frankfurter Pflegebetrieben

Die Pflegebranche in Frankfurt ist heterogen. Neben großen Pflegeheimen mit mehreren Hundert Betten gibt es zahlreiche kleine und mittelgroße ambulante Dienste sowie spezialisierte Intensiv- und Beatmungspflegeunternehmen. Typische Merkmale der Personalstruktur, die wir abbilden:

  • Vollzeitkräfte und Teilzeitkräfte mit unterschiedlichen Wochenstunden
  • Geringfügig Beschäftigte und Minijobber im Bereich Haushaltshilfe / Alltagsbegleitung
  • Aushilfen und kurzfristig Beschäftigte (450-Euro-Basis oder kurzfristige Beschäftigung)
  • Praktikanten und Auszubildende in der Pflegeausbildung (generalisierte Pflegeausbildung)
  • Mitarbeitende in Eltern- oder Pflegezeit mit gelegentlichem Stundeneinsatz

Gerade die korrekte sozialversicherungsrechtliche Einordnung dieser Beschäftigungsverhältnisse ist fehleranfällig. Wir prüfen jeden Vertrag und jede Änderung sorgfältig – und informieren Sie proaktiv, wenn gesetzliche Neuerungen Auswirkungen auf Ihre Personalabrechnung haben.

Abrechnungsprozess: Von der Dienstplanübergabe zur fertigen Entgeltabschrift

So läuft eine typische Abrechnungsperiode ab:

  1. Dienstplanübermittlung: Sie laden Ihren Dienstplan oder die Stundenerfassung am Monatsende in unser Portal hoch.
  2. Prüfung und Rückfragen: Unklare Einträge oder fehlende Informationen klären wir direkt mit Ihnen – ohne Verzögerung.
  3. Berechnung: Alle Zuschläge, Abzüge und Sondertatbestände werden maschinell und manuell geprüft.
  4. Freigabe: Sie erhalten die Abrechnungen zur Freigabe – transparent und nachvollziehbar.
  5. Versand: Die Entgeltabrechnungen werden digital an Ihre Mitarbeitenden bereitgestellt oder als PDF-Paket geliefert.
  6. Buchungsexport: Alle relevanten Buchungssätze werden für Ihre Buchhaltung oder Ihren Steuerberater aufbereitet.

Dieser Prozess läuft monatlich reibungslos – auch wenn Sie kurzfristig Personalveränderungen melden müssen.

Warum externe Abrechnungsdienstleister für die Pflege besonders sinnvoll sind

In der Pflege fehlt häufig die personelle Kapazität, um eine eigene Lohnbuchhaltung professionell zu betreiben. Gleichzeitig ist die Fehleranfälligkeit bei komplexen Tarifwerken und Zuschlagsmodellen hoch. Externe Dienstleister wie wir übernehmen nicht nur die technische Abrechnung, sondern auch die laufende Pflege des Regelwerks – Gesetzesänderungen, neue Mindestlöhne, geänderte Sozialversicherungsbeiträge.

Das spart internen Verwaltungsaufwand und reduziert das Haftungsrisiko erheblich. Für weitere Informationen zur digitalen Abwicklung lesen Sie gerne unsere Seite zur Gehaltsabrechnung digital Frankfurt oder informieren Sie sich über die Betreuung Ihrer Gehaltsabrechnung Mitarbeiter Frankfurt.

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Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste in Frankfurt erhalten bei uns ein individuelles Angebot – transparent nach Mitarbeiterzahl, ohne versteckte Kosten. Stellen Sie Ihre unverbindliche Anfrage über unser Kontaktformular und schildern Sie kurz Ihre aktuelle Situation. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden zurück.

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FAQ

Fragen zu diesem Thema

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns an anfrage@gehaltsabrechnung-frankfurt.de oder über das Anfrageformular – wir beraten Sie kostenlos.

Welche Besonderheiten gelten bei der Lohnabrechnung in der Pflege?

Die Pflegebranche unterliegt spezifischen Tarifverträgen wie dem TVöD oder branchenspezifischen Haustarifverträgen. Hinzu kommen Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie die korrekte Abrechnung von Bereitschaftsdiensten. Seit der Einführung des Pflegemindestlohns durch die Pflegemindestlohnverordnung (PflegeArbbV) gelten zudem verbindliche Mindeststandards, die exakt eingehalten werden müssen.

Können Sie auch ambulante Pflegedienste in Frankfurt betreuen?

Ja, wir betreuen sowohl ambulante Pflegedienste als auch stationäre Einrichtungen und Pflegeheime. Das Abrechnungsmodell wird an Ihre spezifische Personalstruktur angepasst – inklusive Teilzeitkräften, geringfügig Beschäftigten und wechselnden Dienstplänen.

Wie funktioniert die Zusammenarbeit, obwohl Ihr Büro in Berlin sitzt?

Die gesamte Zusammenarbeit läuft digital und verschlüsselt über unser sicheres Online-Portal ab. Sie übermitteln Dienstpläne und Personalveränderungen elektronisch, wir erstellen die Abrechnungen fristgerecht. Vor-Ort-Termine sind nicht erforderlich – Frankfurter Pflegebetriebe werden genauso zuverlässig betreut wie lokale Kunden.

Welche Unterlagen benötige ich für den Start?

Für die Einrichtung benötigen wir Ihre Steuernummer, Betriebsnummer, bestehende Arbeitsverträge sowie Informationen zu angewandten Tarifverträgen und aktuellen Sozialversicherungsanmeldungen. Den kompletten Onboarding-Prozess begleiten wir Sie Schritt für Schritt – stellen Sie einfach eine kostenlose Anfrage.

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